Besichtigungszeiten des Luftbildes im ARH:
Die Problematik bei der Besichtigung des Luftbildes ist, dass aufgrund mehrerer Ausgänge von den Portieren nicht sichergestellt werden kann, ob die Personen die das ARH betreten auch dieses wieder verlassen haben. Dieser Umstand ist aus Gründen der Gebäudesicherheit nicht vertretbar. Die Besichtigungszeiten des Luftbildes sollen daher auf die Öffnungszeiten des ARH (Mo – Fr, 7 – 19 Uhr) eingeschränkt werden. Außerhalb dieser Zeiten soll es nur noch die Möglichkeit der Besichtigung des Luftbildes gemeinsam mit einem Fremdenführer (Austria Guide) geben. Der Tourismusverband wird gebeten, sicher zu stellen, dass Fremdenführer mit ihren Gruppen den Zugang zum Luftbild nur über den Portier/ARH wählen und das ARH über diesen Ausgang auch wieder verlassen. Nur so kann seitens unserer Portiere die Gebäudesicherheit gewährleistet werden. Die Regelung gilt ab 1.4.2016.
Annahme Fundgegenstände:
Sowohl die städtischen Portiere (Eigenpersonal) als auch die ÖWD-Portiere (Fremdpersonal) wurden angewiesen, ab sofort Fundgegenstände außerhalb der Öffnungszeiten der TI entgegenzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Haslinger
Abteilungsleiter Infrastrukturelles Gebäudemanagement